Pressemitteilungen des Bundesverbandes:

 
Armutszeugnis: Alleinerziehende und ihre Kinder arm dran!

Berlin, 04. November 2011. Fast die Hälfte der Alleinerziehendenhaushalte ist armutsgefährdet. Das bestätigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach 43 Prozent der Personen in Haushalten von Alleinerziehenden über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens verfügten. Brisant: Insgesamt lag die Quote bei Haushalten mit Kindern lediglich bei 14,6 Prozent. Die Teilhabechancen von Kindern hängen also von der Lebensform ihrer Eltern ab.

„Kind ist nicht gleich Kind. Diese Zahlen sind ein familien- aber auch arbeitsmarktpolitisches Armutszeugnis!“, ärgert sich Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Lebensform Alleinerziehend wird in Deutschland nach wie vor benachteiligt – Änderungen sind nicht in Sicht. Die Ursachen dafür sind seit langem bekannt, aber es mangelt an Maßnahmen. Ein ernsthafter Wille zur Änderung dieser unhaltbaren Situation ist nicht erkennbar. Alleinerziehende sind zwar in einem größeren Umfang als Mütter in Paarbeziehungen erwerbstätig, doch fehlt es an guten Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Löhnen. Von einem auch nur annähernd bedarfsdeckenden Angebot an qualitativ hochwertiger Betreuung kann noch längst nicht die Rede sein.“

Es bleibt dabei: Der VAMV fordert die Einführung von Mindestlöhnen, den effektiven Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, eine gleichstellungsorientierte Arbeitsmarktpolitik sowie eine Kindergrundsicherung.


Missbrauchsverdacht im Familienrecht: Im Zweifel für das Kind

Berlin, 02. Dezember 2011. Anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Rundes Tisches hebt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) noch einmal positiv hervor, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern nicht nur Missbrauchsfälle in Institutionen umfasst, sondern auch im familiären Nahfeld. Denn der Großteil von Übergriffen findet in der Familie statt. Umso mehr bedauert der VAMV, dass notwendige Änderungen im Familienrecht keinen Eingang in den Abschlussbericht gefunden haben.

„Missbrauch in der Familie ist ein Tabu-Thema, vor dem Gesellschaft und Politik nicht die Augen verschließen dürfen“, mahnt Angela Jagenow, Vizevorsitzende des VAMV. „Wir sind enttäuscht, dass nicht mal der von uns geforderte Prüfauftrag mit Blick auf das Familienrecht im Abschlussbericht aufgegriffen wurde“, kritisiert Jagenow. Für den gerichtlichen Umgang mit einem Missbrauchsverdacht im Kontext von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sind rechtliche Änderungen notwendig. Ein Konflikt zwischen dem Recht des Kindes auf Schutz vor Gefährdung durch sexualisierte Gewalt und dem Recht der Mutter bzw. des Vaters auf Umgang muss nach dem Grundsatz „im Zweifel für das Kind“ gelöst werden.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt ausdrücklich, dass mit der Fortbildung von Richtern und Richterinnen eine langjährige Forderung des VAMV Eingang in den Abschlussbericht gefunden hat. „Im gerichtlichen Verfahren stellt die Anhörung von Kindern, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, hohe Anforderungen an die Justiz“, unterstreicht Angela Jagenow. Interdisziplinäres Fachwissen ist hierfür unerlässlich. „Das Thema Fortbildungen anzugehen, ist ein zentraler Punkt für die Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches“, betont Jagenow.